Corona – COVID-19

Coronakrise

Wir beraten Sie bei Rechtsfragen wie:
Arbeitsausfall, Insolvenz, Kurzarbeitergeld und Steuerrecht.

Corona und Recht

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen.
Die Einschränkungen auf Grund des Corona-Virus sind für das öffentliche Leben überall deutlich spürbar. Durch die Absage von Messen und anderen Großveranstaltungen, der Schließung von einem Großteil der Einzelhandelsgeschäfte, Bars, Restaurants, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Hotels und Ferienwohnungen für Urlauber geraten gerade viele Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer in eine finanzielle Bedrängnis, was in sehr kurzer Zeit zu einer Insolvenz führen kann.
Als Unternehmer müssen Sie nun schnell agieren, damit durch die Corona-Krise nicht auch Ihre Existenzgrundlage bedroht wird. Mit einem Team aus erfahrenen Rechtsanwälten bieten wir Ihnen eine professionelle und unkomplizierte Beratung an und sind Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche behilflich.

Kurzarbeit

Um Beschäftigte und Unternehmen zu unterstützen, ist im Eilverfahren die gesetzliche Grundlage für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld (60 % bzw. 67% des pauschalierten Netto-Entgelts) geschaffen worden. Diese Regelungen treten rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft und sehen folgende Maßnahmen vor:
Wenn aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, können Betriebe Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.
Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes wird vollständig oder teilweise verzichtet.
Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können kurzfristig Kurzarbeitergeld beziehen.
Die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber normalerweise für seine Beschäftigten zahlen müssen, soll künftig die Bundesagentur für Arbeit vollständig erstatten.
Wir stehen Ihnen jederzeit für die Beantragung von Kurzarbeitergeld zur Verfügung.

    Sie erreichen uns ebenfalls per:

    E-Mail: Mail@fd-p.de
    Telefon: 040 / 27 14 81 16
    Telefax: 040 / 27 14 81 36

    Steuerliche Maßnahmen für Unternehmen

    in Folge des Coronavirus

    Hilfsgelder für Unternehmen

    in der Corona-Krise

    Föhlisch & Dreyer - Dreyer 150

    Frank Dreyer
    Rechtsanwalt (Partner)
    Fachanwalt für Insolvenzrecht
     

    Föhlisch & Dreyer - Baettjer 363

    Björn Bättjer
    Rechtsanwalt (Partner)
    Fachanwalt für Insolvenzrecht
    Fachanwalt für Steuerrecht

    Föhlisch & Dreyer - Foehlisch 150

    Dipl.-Kfm. Michael Föhlisch
    Steuerberater und Rechtsanwalt (Partner)

    Fachanwalt für Insolvenzrecht