Anwalt für Verkehrsrecht in Hamburg
Schadensbegrenzung durch kompetente juristische Vertretung
Im Jahr 2015 gab es ca. 2,5 Mio. Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen.
Zwar sind die Zahlen rückläufig, dennoch ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass zumindest das eigene Fahrzeug auch einmal beschädigt oder in einen Unfall verwickelt wird.
Um neben dem erlittenen Schaden weiteren Ärger zu vermeiden, kommt es darauf an, sich richtig zu verhalten: gegenüber dem Unfallgegner, der Versicherung, der Polizei, ggf. der Bußgeldbehörde und der Führerscheinstelle. Dabei unterstützen Sie unsere Verkehrsrechtsexperten umfassend.
Ganz gleich, ob es um die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche als Unfallopfer geht. Wir beraten Sie eingehend, welche Schritte für Sie die sinnvollsten sind und vertreten Sie gerichtlich sowie außergerichtlich.
Wir regeln für Sie die gesamte Schadensabwicklung
von Verkehrsunfällen, insbesondere die Geltendmachung von:
Reparaturleistungen und Ersatz etwaiger Gutachterkosten
Merkantilem Minderwert (reduzierter Wiederverkaufswert)
Kostenpauschale
Schmerzensgeld
Nutzungsausfall/Mietwagenkosten
Darüber hinaus übernehmen wir die Korrespondenz mit
Kraftfahrzeugversicherungen und die Ermittlung
der Unfallgegner.
Beratung bei Unfällen –
Nichts vorschnell akzeptieren.
Die Rechtslage bei Unfällen ist nicht immer so eindeutig, wie sie vielleicht auf den ersten Blick erscheinen mag.
Ihr Ansprechpartner in allen verkehrsrechtlichen Fragen
Rechtsanwalt Frank Dreyer
Partner